Unsere Leistungen
Behandlungspflege
Grundpflege
Häusliche Betreuung
Hauswirtschaftliche Hilfe
Behandlungspflege
Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte führen selbstverständlich alle medizinischen Tätigkeiten durch,
die vom Arzt verordnet wurden.
Die Behandlungspflege ist die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch ausgebildete Pflegefachkräfte.
Dies beinhaltet z.B. die Medikamentengabe, die Wundversorgung oder die Blutzuckermessung.
Unsere Pflegefachkräfte führen diese medizinischen Maßnahmen durch, wenn diese Ihnen von einem Arzt verordnet wurden. Dies kann z.B. ein Haus- oder Facharzt sein, von welchem Sie in der Praxis oder im Krankenhaus behandelt wurden.
Wenn Sie zum Beispiel im Krankenhaus waren und im Anschluss aufgrund von einer Operation nicht in der Lage sind, für den regelmäßigen Verbandswechsel zum Arzt zu gehen, weil Sie in Ihrer Bewegung so stark eingeschränkt sind, erhalten Sie eine Verordnung für den Verbandswechsel in Ihrer Häuslichkeit. Oder wenn Sie dauerhaft pflegebedürftig sind übernehmen wir als ambulanter Pflegedienst die Versorgung und kommen gern zu Ihnen nach Hause.
Die Kosten werden bei einer ärztlichen Verordnung, nach Genehmigungsvergabe (SGB V) komplett von ihrer Krankenkasse übernommen.
Grundpflege
Da pflegebedürftige Kunden häufig nicht mehr ohne Unterstützung den Alltag meistern können, unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht.
Denn dann kommen wir als ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen. Zum Beispiel unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.
Diese Leistungen der Grundpflege werden normalerweise von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen durchgeführt, in unserem Konzept wird auch grundpflege ablauf von examinierten Pflegefachkräften übernommen, so dass Grund- und Behandlungspflege von einer Fachkraft und somit einer Bezugsperson für Sie, übernommen werden.
Die Kosten werden von ihrer Pflegekasse (SGB XI) in Höhe des zugesprochenen Pflegegrades bis zu dem jeweiligen Höchstbeträgen übernommen.
Häusliche Betreuung
Mehr als nur ein Pflegedienst.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung
und einen sozialen Anschluss.
Damit Sie sich nicht nur gut gepflegt fühlen, bieten wir Ihnen auch die Begleitung und Betreuung für persönliche Hobbys und Freizeitaktivitäten an. Diese Leistung kann über den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Ein Betrag von 131 Euro kann im Monat beansprucht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrag zweckgebunden eingesetzt wird, um zum Beispiel pflegende Angehörige zu entlasten, die ambulante Pflege zu ergänzen, um die aktive Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken und zu wahren. Diese Leistung bieten wir Ihnen an.
Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 (häusliche Betreuung senioren) steht der Betreuungs- und Entlastungsbetrag zu, wenn sie in ihrer Häuslichkeit versorgt werden.
Die Kosten werden über ihren Betreuungs- und Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), der Ihnen zusätzlich zusteht, finanziert.
Hauswirtschaftliche Hilfe
Natürlich helfen wir Ihnen auch im Haushalt.
Damit Sie sich in Ihrem zu Hause weiterhin
rundum wohl fühlen können.
Die hauswirtschaftliche Hilfe umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege.
Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.
Die Kosten werden von ihrer Pflegekasse (SGB XI) in Höhe des zugesprochenen Pflegegrades bis zu dem jeweiligen Höchstbeträgen übernommen oder/und zusätzlich über ihren Betreuungs- und Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), der Ihnen zusätzlich zusteht, finanziert.